Sozialrecht

Fachgebiet Sozialrecht

Ein großer Teil der von Behörden getroffenen Entscheidungen ist zumindest teilweise falsch.
Warum sollte gerade Ihr Bescheid richtig sein?


Übersicht

Hartz 4 ARGE Krankenversicherung Rente Unfallversicherung Kindergeld ReHa Pflegeversicherung BaFöG Wohngeld Elterngeld Behinderung

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Das Sozialrecht gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dabei ist dieses Rechtsgebiet äußerst umfangreich und in stetigem Wandel. Eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Fachanwalt, ist zur Wahrung Ihrer Rechte meist unverzichtbar. Meine Tätigkeit im Sozialrecht umfasst die Beratung und Wahrnehmung Ihrer Rechte bei Problemen mit dem/der:

  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt)
  • Sozialhilfe
  • Krankenkassen
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Integrationsamt
  • Wohngeldstellen
  • Familienkassen
  • Bafög
  • Elterngeld

Typische Fragen / Probleme die immer wieder auftauchen sind bspw.:

  • Erhalte ich alle mir zustehenden Leistungen?
  • Wieso zahlt das Amt nicht die volle Miete?
  • Ich benötige sofort Geld, die Behörde will aber noch nicht entscheiden.
  • Ist es richtig, dass die Behörde Geld von mir zurück haben will?
  • Wann wird endlich über meinen Antrag entschieden?
  • Kein Sachbearbeiter will für mich zuständig sein?
  • Wurde ich richtig beraten?
  • Wo muss ich welchen Antrag stellen?
  • Innerhalb welcher Fristen muss der Antrag entschieden werden?
  • Wie mache ich Kostenerstattungen, bspw. gegen die Krankenkasse geltend?
  • Welche Leistungen stehen mir überhaupt zu (Bspw. mit Pflegestufe 0)

Stellen Sie sich eine dieser oder ähnliche Fragen? Kontaktieren Sie mich und ich unterstütze Sie. Im Nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Sozialgesetzbücher und dort häufig auftauchende Probleme:


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Erste Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB I (Allgemeine Vorschriften für alle Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern)

  • Regelt Mitwirkungspflichten und enthält gemeinsame Regelungen zu den Sozialgesetzbüchern.

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Zweite Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB II (Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt)

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende, Aufstocker, Selbstständige: Leistungen vom Jobcenter, Sanktionen, Eingliederungsleistungen, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide.

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Dritte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB III (Arbeitslosengeld I)

  • Arbeitsförderung, Geld- und Eingliederungsleistungen für Arbeitslose, Sperrzeiten

Vierte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB IV (Generelle Vorschriften zu den Sozialversicherungen)


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Fünfte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)

  • Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Beitragshöhe, Familienversicherung, Leistungen der Krankenkasse insb. Versagung von Heilbehandlungen, Krankengeld

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Sechste Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung)

  • Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Beantragung von Altersrenten, Höhe der Renten, Renten bei Erwerbsminderung, Witwen- und Waisenrenten, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe

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Siebte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung)

  • Anerkennung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, Verletztengeld und Renten, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung

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Achte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB VIII (Leistungen für Jugendliche)

  • Leistungen für Kinder und Jugendliche

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Neunte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB IX (Leistungen für Behinderte / Rehabilitation)

  • Anerkennung bzw. Aberkennung eines Grades der Behinderung (GdB), Rehabilitations- und Integrationsleistungen, Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt.

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Zehnte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB X (Vorschriften über das Sozialverwaltungsverfahren)

  • Vorschriften zum Sozialverwaltungsverfahren und dem Sozialdatenschutz

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Elfte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB XI (Gesetzliche Pflegeversicherung)

  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Streitigkeiten um die Einordnung der Pflegestufe, Pflegegeld, Hilfsmittelversorgung.

Zwöfte Unterbrechung doppelter Satzbeginn.SGB XII (Sozialhilfe)

  • Leistungen der Sozialhilfe, Wohngeld bzw. Lastenzuschuss

Ausbildungsförderung

  • Unterstützungsmöglichkeiten für Auszubildende, Studenten, Schüler. Leistungen außer Bafög, bspw. nach dem SGB II

Schwerbehinderung

  • Hilfe des Staates um Einschränkungen bei Behinderungen auszugleichen. Beispielsweise Umbau von PKW, Einrichtung von Arbeitsstellen, Erleichterungen.

Wohngeld

  • Unterstützungsmöglichkeiten für Eigenheimbesitzer und bei Niedrigeinkommen. Ggf. zusätzlich Leistungen von der Familienkasse (Kinderzuschlag)

Bafög

  • Staatliche Unterstützung von Schülern, Auszubildenden, Studenten und Ausbildungen zum Meister.

Elterngeld

  • Staatliche „Lohnersatzleistung“ für die Erziehung der Kinder während der ersten Lebensmonate.

Unterbrechung doppelter Satzbeginn.

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Daher bin ich Blindtext. Und zwar von Geburt an. Obwohl es lange gedauert hat, bis ich das begriffen habe. Und was es bedeutet, ein blinder Text zu sein. Daher hat man keinen Sinn. Somit wirke ich hier und da aus dem Zusammenhang gerissen. Entsprechend wird man gar nicht erst gelesen. Aber bin abschließend ich deshalb ein schlechter Text? Und ich weiß, dass ich nie eine Chance haben werde. Zum Beispiel im Stern zu erscheinen. Aber bin ich darum weniger wichtig? Und ich bin blind! Aber ich bin gerne Text. Daher sollten Sie mich jetzt tatsächlich zu Ende lesen. Dann habe ich etwas geschafft, was den meisten normalen Texten nicht gelingt.

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Denn es ist wirklich ein hartes Los, Blindtext zu sein. Üblicherweise fülle ich lediglich einen Raum. Und zwar mit Buchstaben. Aber eigentlich fühle ich mich zu Höherem berufen. Somit will ich ein besonderer Blindtext sein. Und ich will Ihnen im Gedächtnis bleiben. Daher sollen Sie Ihren Enkeln von mir erzählen. Somit dem Blindtext, den Sie seinerzeit lasen und der Sie fesselte. Und zwar mehr als zum Beispiel viele Bücher. Im Gegensatz dazu alle, die Sie sich bis dahin gekauft hatten. Soviel nur um dann festzustellen, dass Sinntext für Sie auch nicht mehr Sinn ergab. Als ein Blindtext, wie ich es bin. Und zwar welch eine Enttäuschung!

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Somit ist es doch sicherlich viel besser. Und zwar von vornherein darauf vorbereitet zu sein. Nämlich dass der Text, dem man gleich seine Aufmerksamkeit schenken wird. Indes absolut keinen Sinn ergibt. Weil er gar nicht dazu vorgesehen ist, einen Inhalt zu transportieren. Daher Blindtexte sollen nun mal Text nur darstellen. Aber bin ich aufgrund deshalb weniger wert? Somit sagen Sie ehrlich Ihre Meinung. Beziehungsweise finden Sie, dass ich keine Daseinsberechtigung habe? Und zwar nur weil ich aufgrund keinen Sinn ergebe? Somit ist es doch immerhin gelungen, Sie bis hierher zu fesseln. Daher lesen Sie ja immer noch. Daher bin ich stolz! Weil es geglückt ist, was viele Texte vor mir nicht vermochten. Und zwar echtes Interesse des Lesers. Daher danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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